Impressum
|
Kontakt
E-Check & BGV A3

E-Check


Prüfungen elektrischer Anlagen

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 §5 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen.

Was ist der E-Check?

Die Dokumentation der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung auf der Grundlage der VDE-Bestimmungen. Der E-Check erhöht Ihre Sicherheit und spart Kosten. Wir checken Ihre Elektroanlage durch und geben Ihnen zusätzlich Tipps, wie Sie Energie sparen können oder mehr Komfort z. B. durch Bewegungsmelder erreichen können.

Der E-Check wird auf Protokollen dokumentiert und Ihre Anlage wird mit einer Prüfplakette versehen. Versicherungen gehen mehr und mehr dazu über, den E-Check anzuerkennen. Das hat für Sie geringere Beiträge und im Schadenfall eine unkompliziertere Abwicklung zur Folge.


-------------------------------------------------------------------------


BGV A3 Prüfung

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (§5 Abs.1) und den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden
(§3 Abs.1).

Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, so hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, daß der Mangel unverzüglich behoben wird (§3 Abs.2).

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der ersten Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen (§5 Abs.1).

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden (§5 Abs.1).

Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten (§5 Abs.2).

Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen (§5 Abs.3).

Ordnungswidrig im Sinne des §710 Abs.1 Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §3§5 Abs. 1 bis 3 zuwiderhandelt.


















Wiederholungsprüfungen
ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Beispiele nach DIN VDE 0100 / 0105:
Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Kabel- und Leitungsnetz,
Steckdosen, Leuchten

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft/Wir

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagenbesonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglich

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer/Sie

------------------------------------------------------------------------------------------


Wiederholungsprüfungen
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Beispiele nach DIN VDE 0701 - 0702:
Elektrische Werkzeuge, Radios, Lüfter, Kaffeemaschinen, Heizgeräte,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen,
PCs, Kopierer

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist Richt- und Maximal-Werte

Art der Prüfung

Prüfer

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) - Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote von weniger als 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

Anschlussleitungen mit Stecker - bewegliche Leitungen mit Stecker- und Festanschluss
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich.

In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindesten alle 2 Jahre